[ Auszug: (1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die
Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach §
2376 dafür haftet, dass ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Form ] [ BGB Dem Käufer zustehende Vorteile ] [ BGB Dem Verkäufer verbleibende Teile ] [ BGB Herausgabepflicht ] [ BGB Ersatzpflicht ] [ BGB Haftung des Verkäufers ] [ BGB Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse ] [ BGB Nachlassverbindlichkeiten ] [ BGB Nutzungen und Lasten vor Verkauf ] [ BGB Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf ] [ BGB Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen ] [ BGB Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern ] [ BGB Umfang der Haftung des Käufers ] [ BGB Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht ] [ BGB Anwendung auf ähnliche Verträge ]